Ein toller Luftgewehr-Schiessstand sollte auf keinem Event fehlen. Bei uns können Sie einen einzigartigen
Schiessstand mit tollem Service mieten. Wir bieten viel Spass mit ausgezeichneter Betreuung für die
Gäste Ihres Events; wir führen sie sicher anhand von Luftgewehren in die Handhabung mit Waffen ein.
Es erwartet Sie ein einmaliges Wild-West-Erlebnis für jung und alt. Egal ob an einem Team-Event, einer Hochzeit
oder einem Strassenfest; der Schiessstand ist immer ein Publikumsmagnet.
Spass...
...ohne Ende. Veschiedene Schiessspiele und Action-Gewehre mit 8-Schuss-Magazinen garantieren hohen Schiessspass.
...ohne Aufwand...
Wir übernehmen Auf-, Abbau und Betreuung. Unbegrenzt Munition und Ziele sind inbegriffen. Für Ihre Gäste entstehen keine Kosten.
...mit Sicherheit
Durch professionelle Einführung und Betreuung lernen Besucher die sichere Handhabung von Schusswaffen.
Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne Auskunft über weitere Spiele wie Goldwaschen mit echtem Schweizer Fluss-Gold, Hufeisen werfen, ...
Volle Transparenz. Hier sehen Sie, wie sich der Preis zusammensetzt.
Es gibt keine versteckten Kosten. Alle Preise in CHF.
An- und Rückfahrt
Verrechnung pro km.
Die Anfahrt ab Lager in Beringen (Schaffhausen) wird mit 1.80/km verrechnet.
Auf- und Abbau
120.- pauschal
Wir sind pünktlich für Sie bereit.
Betrieb & Betreuung
120.- pro Stunde. In ganzen Stunden und mindestens 360.-
Der Stand muss zwingend betreut werden. Keine Vermietung ohne Betreuung durch uns. Für mehrtägigen
Betrieb fragen Sie bitte nach einer unverbindlichen Offerte.
...ist immer als geladen zu betrachten, bis sich der Schütze vom Gegenteil überzeugt hat.
Zielen...
...nur auf das, was man auch treffen will.
Der Finger...
...bleibt vom Abzug, bis das Ziel ins Visier gefasst ist.
Seines Zieles...
...sicher sein.
Diese vier Regeln reichen eigentlich für den sicheren Umgang mit Waffen. Trotzdem gelten am Schiessstand
noch ein paar zusätzliche Regeln, die Sie in den AGB
finden und die jeder Schütze und der Betreiber akzeptieren müssen.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte zu.
Waffen
Für maximalen Spass.
Unsere Waffen sind keine einschüssigen Gewehre mit Knickläufen, sondern sogenannte Action-Gewehre.
Die
Walther Lever Action (eine Nachbildung der bekannten Winchester) ist gasbetrieben
und hat ein 8-Schuss-Trommel-Magazin. Geladen wird mit dem Handbügel am Abzug, genau wie im Wilden
Westen. Die Besucher müssen sich nicht einmal um das Nachfüllen der Magazine kümmern.
Es sind mehrere Gewehre vorhanden, um sich bestens in der Schiesskunst duellieren zu können.
In Kürze:
2 Gewehre
Gasbetrieben
8-Schuss-Magazin
Tonröhrchen
Zerstöruuung.
Dinge kaputtschiessen macht immer Spass. In diesem Fall sind es kleine Tonröhrchen. Die Vorteile
gegenüber den bekannteren Plasikzielen sind: weniger spitzige Splitter und definitiv
umweltfreundlicher. Die Röhrchen sind 1cm x 4cm gross und damit für geübte und ungeübte Schützen
ein tolles Ziel.
Es sind unbegrenzt viele Röhrchen im Preis inbegriffen.
In Kürze:
für Zerstörungswütige
1 cm x 4 cm
umweltschonend
Entenkasten
Für die Moorhuhnjagd.
Der Entenkasten ist ein allerseits beliebtes Ziel für klein und gross. Zuerst muss man alle Vögel
abschiessen und kann dann die Enten mit dem Kreis in der Mitte wieder zum Vorschein bringen.
Die Ziele sind verhältnismässig gross und deshalb auch von ungeübten Schützen relativ gut zu
treffen.
In Kürze:
5 klappbare Ziele
sehr beliebt
auch für ungeübte Schützen
Mini-Büchsenschiessen
Die kleine Herausforderung.
Das Mini-Büchsenschiessen stellt im wahrsten Sinne des Wortes eine kleine Herausforderung dar.
Die Büchsen sind massiv und 17 m x 24 mm klein. Diese zu treffen und abzuräumen erfordert etwas
Geschick im Umgang mit der Waffe. Trotzdem ist dies ein überaus tolles Spiel und deshalb immer mit
dabei.
In Kürze:
6 «Büchsen»
17 mm x 24 mm
eine Herausforderung
10 Ringe Scheiben
Der Klassiker.
Der Klassiker unter den Zielen. Nach dem Lochen der Scheiben kann der Schütze die Scheibe
beschriften und als Trophäe nach Hause nehmen oder sie zum Vergleich und zum Ansporn anderer
Schützen noch am Stand aushängen.
Es sind unbegrenzt viele Scheiben im Preis inbegriffen.
In Kürze:
10 Ringe
14 cm x 14 cm
kann mitgenommen werden
Schiessspiele
Für den Wettkampf.
Wir bieten eine Vielzahl an witzigen Schiessspielen. Die meisten sind so ausgelegt, dass sie als kleine
Duelle zwischen mindestens zwei Schützen ausgetragen werden können. Wir haben eine Auswahl so angepasst, dass
sie mit den 8-Schuss-Magazinen der Gewehre zusammenspielen. Die Spielekiste umfasst unter anderem:
Differenzler
Bingo
Pokerhand
AGB
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Mit der Entgegennahme und Bestätigung Ihrer (im Weiteren «Mieter» genannt) Buchung bei «exprimo, M.Hächler» (im Weiteren «Vermieter» genannt) kommt ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. Die folgenden Bestimmungen sind Bestandteil dieses Vertrags.
Vertragsgegenstand
Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Mieter gewünschte Leistung, im Rahmen der Auftragsbestätigung, zu erbringen. Der Mieter bestätigt mit seiner Bestellung, dass der Schiessstand (im Weiteren «Mietobjekt» genannt) bezüglich Masse (3 m x 8 m – 10 m) und Gewicht (ca. 100 kg) Schuss-sicher an einem ebenen, wettergeschützten Platz aufgestellt werden kann. Schuss-sicher bedeutet, dass ein abgefeuerter Schuss, auch bei Verfehlen des Ziels, das Gelände nicht verlassen kann. Dafür geeignet sind genügend hohe Wände, Mauern, Böschungen, etc., vor denen die Ziel-Wand aufgebaut werden kann. Der Vermieter behält sich das Recht vor, falls keine geeigneten Standorte vor Ort zur Verfügung gestellt werden, die Aufstellung und den Betrieb des Mietobjektes aus Sicherheits- oder Platzgründen zu verweigern. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Annullierungskosten. Zum Aufstellen eines Zeltes bei schlechter Witterung, werden drei Helfer benötigt, die vom Mieter gestellt werden.
Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer (nicht mehrwertsteuerpflichtig). Für Anfahrt- und Rücktransport werden pauschal CHF 1.80 / km verrechnet. Nicht enthalten sind zusätzliche, vom Vermieter unverschuldete Aufwendungen, wie Wartezeit bei nicht vorbereitetem Standplatz, keine oder blockierte Zufahrtsmöglichkeit (Schnee, parkierte Autos etc.) oder über der Norm liegender Aufwand für das Aufstellen und Abbauen des Mietobjekts (Norm: je eine Stunde Auf- und Abbau). Zusätzliche Aufwendungen werden mit einem Stundensatz von CHF 60.– verrechnet. Hotel- und Verpflegungskosten werden grundsätzlich vom Mieter übernommen.
Zahlungsbedingungen
Die Buchungen sind bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Bei Auftragssummen über CHF 5'000.– wird eine Anzahlung von 50 %, zahlbar innert 14 Tagen nach Auftragsbestätigung vorausgesetzt. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Vermieter, die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Annullierungskosten werden, gemäss untenstehenden Bestimmungen «Annullierung oder Vertragsänderung», dem Mieter in Rechnung gestellt. Mahnungen werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 5 % des Rechnungsbetrages belastet.
Annullierung oder Vertragsänderung
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich, per eingeschriebenem Brief (vor der 30-Tage-Frist genügt eine E-Mail-Benachrichtigung, die bestätigt werden muss) zu erfolgen. Bei einer Komplettannullierung werden dem Mieter folgende Anteile des Buchungsbetrags in Rechnung gestellt:
bis 30 Tage vor Lieferung: 25 %
von 30 bis 14 Tage vor Lieferung: 50 %
von 14 bis 7 Tage vor Lieferung: 75 %
weniger als 7 Tage vor Lieferung: 100 %
Bei Teilannullierung werden dem Mieter die Anteile des annullierten Buchungsbetrags zu denselben Konditionen in Rechnung gestellt. Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme trägt der Mieter die Mehrkosten. Durch Abbruch, verspätetem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Programme durch den Mieter entsteht dem Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Annullierung oder Vertragsänderungen durch den Vermieter
Das Programm kann vom Vermieter auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Annullierungskosten. Kann ein Programm oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken des Vermieters, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist der Vermieter berechtigt, auch kurzfristig die Aktivitäten abzusagen. Geleistete Zahlungen werden unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 50% des Buchungsbetrages, maximal aber Fr. 500.- zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller Beteiligten liegt.
Beanstandungen
Alle Anlagen und Geräte werden regelmässig gewartet und vor jedem Einsatz geprüft und getestet. Sollte, trotz strenger Kontrolle vor oder während der Veranstaltung, eine technische Störung den Einsatz unterbrechen oder verhindern, haftet der Vermieter lediglich für die Rückerstattung oder den Erlass des Mietkosten-Anteils für die effektive Ausfallzeit. Es besteht kein Anspruch auf Behebung eines Schadens, während der Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche sind von dieser Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Normale, optische Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Mangel. Schadenersatzansprüche müssen innert 30 Tagen per eingeschriebenem Brief und unter Beilage der schriftlichen Bestätigung des Betreuers, allfälliger Beweisgegenstände, Belege, Fotos etc. geltend gemacht werden. Unterlassene oder verspätete Beanstandungen, sowie verspätete Einreichung der Unterlagen haben das Verfallen sämtlicher Ansprüche zur Folge. Es gilt das Datum des Poststempels. Schäden durch unsachgemässen Betrieb, zweckentfremdete Aktivitäten oder Mutwilligkeit werden kostendeckend dem Mieter in Rechnung gestellt.
Versicherung
Der Vermieter ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für seine Tätigkeiten versichert. Der Teilnehmer ist durch den Vermieter nicht versichert, er ist selbständig für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Für Beschädigung und Diebstahl des Mietobjektes haftet der Mieter. Wir empfehlen Ihnen je nach Anlass eine Veranstaltungsversicherung.
Haftung
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen, sowie alle Ansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, verlorene Bearbeitungskosten, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Schäden, die nicht am Mietobjekt selber entstanden sind (Mängelfolgeschäden), wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, mittelbaren und unmittelbaren Schäden, Ein- und Ausbaukosten, sowie Rückrufkosten. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters, jedoch gilt er für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Weitergehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Mieters bestehen nicht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen den Vermieter wird die ausschliessliche Zuständigkeit des Kantonsgerichts von Schaffhausen vereinbart. Verschärfte Bestimmungen der allgemeinen Vertragsbedingungen treten vor den einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Kraft. Diese Vereinbarung wurde letztmals aktualisiert am 20.06.2019 und ersetzt alle bisherigen Versionen.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Bei einem Besuch dieser Website erheben wir keine personenbezogenen Daten von Ihnen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese selbst über unser Kontaktformular mitteilen. Diese Daten werden ausschliesslich zur Beantwortung Ihres Anliegens genutzt und danach wieder gelöscht.
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Wie bei jeder Verbindung mit einem Webserver protokolliert und speichert der Server unseres Webhosting-Anbieters hosttech GmbH in Richterswil, Schweiz, bestimmte technische Daten. Zu diesen Daten gehören die IP-Adresse und das Betriebssystem Ihres Geräts, die Daten, die Zugriffszeit, die Art des Browsers sowie die Browser-Anfrage inklusive der Herkunft der Anfrage (Referrer). Dies ist aus technischen Gründen erforderlich, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Der Webhosting-Anbieter schützt diese Daten mit technischen und organisatorischen Massnahmen vor unerlaubten Zugriffen und gibt sie nicht an Dritte weiter. Soweit wir dabei personenbezogene Daten verarbeiten, tun wir dies aufgrund unseres Interesses, Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten und die Sicherheit und Stabilität unserer Systeme zu gewährleisten.
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